Belegversand – Schnell und direkt
Bestätigungen, Rechnungen, Mahnungen – viele Belege verlassen täglich Ihr Haus! Günstiger und schneller als per Post versenden Sie diese mit dem GTC Belegversand per Fax oder E-Mail. Per Knopfdruck übermitteln Sie uns die Daten – wir versenden die Belege in Ihrer CI. Das spart Zeit – für Vorbereitung und Zustellung – und Geld. Und indem Ihre Rechnungen schneller ankommen, kann der Empfänger sie schneller begleichen.
Per Knopfdruck versenden wir für Sie Ihre Belege und organisieren auch automatisierte Anbindungen.
Ihre Vorteile
Keine Portokosten
Schneller Versand
Anbindungen an Ihre Systeme
Detaillierte Versand-Protokolle


Online-Kundenbereich
Per Knopfdruck können Sie Ihre Versandformulare und -Daten an uns übermitteln – die Zustellung erfolgt vollautomatisch durch das GTC Rechenzentrum.

Anbindungen
Vollautomatische Anbindungen: Übermitteln Sie Ihre Daten an unsere Systeme (per Webservice, FTP-Upload o.ä.) – hier werden automatisiert Ihre Belege erstellt und diese den Empfängern zugestellt.

Auswertung
Ausführliche Versandprotokolle zu Ihrem Belegversand stehen Ihnen nach dem Versand per Webservice oder im geschützten Kundenbereich zur Verfügung.

Rechnungsversand
Seit dem Steuervereinfachungsgesetz vom 1. Juli 2011 dürfen Rechnungen per E-Mail oder Computerfax von Unternehmen zu Unternehmen versendet werden – auch ohne digitale Signatur.
Elektronische Rechnungen sind einfach zu realisieren und sorgen für Einsparungen bei Porto, Druckkosten und Postlaufzeit.
Ihre Vorteile
Mit Rechnungen per E-Mail oder Fax
Entfallen Portokosten
Entfallen Druckkosten
Verkürzen Sie die Postlaufzeiten
Realisieren Sie schneller Zahlungseingänge
Wissen Sie, wann genau Ihre Rechnung versandt wurde
Schonen Sie die Umwelt

Anforderungen
Diese Anforderungen sind zu erfüllen:
Zustimmung: Einverständnis durch den Empfänger im Vorfeld nicht nötig. Aufnahme in AGBs reicht. Zahlung der Rechnung gilt im Nachhinein als Zustimmung.
Inhaltsvorgaben entsprechen denen von gedruckten Rechnungen.
Aufbewahrungsfrist für Empfänger: identisch zu Postrechnungen. 10 Jahre – im Format, in dem sie eingegangen sind.
